Sammelklage Seepark Vösendorf
In der Siedlung Seepark Vösendorf sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Personen – zu Unrecht – wegen Besitzstörungen abgemahnt und sogar geklagt worden.
Der Kläger ist der Geschäftsführer eines berühmt-berüchtigten Unternehmens aus der Besitzstörungsindustrie, aber klagt hier als Privatperson. Die angeblichen Besitzstörer parken nie auf seinem Privatparkplatz, sondern – mit Einwilligung anderer Bewohner – in der Nähe.
Immer wieder verliert der Kläger Verfahren und zieht seine Klagen zurück, lässt sich davon aber nicht beeindrucken. Ein weiteres Unternehmen des Klägers versucht jetzt auch, Bewachungskosten einzutreiben.
Es gibt nun den starken Verdacht, dass der öffentliche Bereich von einem Balkon aus automatisch videoüberwacht wird, und das ohne Hinweisschild. Dies würde nicht nur gegen die datenschutzrechtliche Pflicht zur Kennzeichnung der Videoanlage verstoßen, sondern auch gegen das Datenminimierungsgebot.
Zusammen mit Rechtsanwalt MMag. Thomas Breuss unterstützen wir die Betroffenen. Unser Rechtsstandpunkt ist, dass die Datenverarbeitung an sich unrechtmäßig war. Außerdem war die Videoüberwachung rechtswidrig nicht ausgeschildert. Das Datenschutzrecht hat einen weiten Schadensbegriff. Gefühle wie Stress, Angst, Scham, Ärger etc. können zum Schadenersatz berechtigen.
Sind Sie betroffen?
Wenn Sie ein Betroffener sind, kauft Ihnen die Artemis Legal Services Ihren Anspruch ab und klagt ihn eigenständig ein. Für Sie besteht kein Risiko.
Sie können sich mit einer kurzen Mail an office@artemislegal.at völlig unverbindlich zu einer Whatsapp-Gruppe anmelden.